Meine Aufgabe war es, das wohlverstandene Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Dazu gehörte die Berücksichtigung der subjektiven Interessen (Wille des Kindes) und der objektiven Interessen (Kindeswohl). Ebenso das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Sofern das Gericht mir zudem die zusätzliche Aufgabe übertragen hatte, waren auch Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, um am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Doch alles hat seine Zeit ... ich stelle mich neuen Herausforderungen und übernehme keine Verfahrensbeistandschaften mehr. Wohl stehe ich weiterhin als Refernetin/Dozentin zu Themen rund um die Verfahresnbeistandschaft zur Verfügung!