§ 1 Allgemeine Bedingungen
Die nachfolgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen regelt die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und "SBBT.sicher beraten betreuen trainieren". Diese gelten für alle auf unserer Internetpräsenz und in unseren Flyern ausgeschriebenen Angebote (Veranstaltungen und Beratungen). Mit Buchung eines Angebotes werden die Teilnahmebedingungen in vollem Umfang anerkannt.
§ 2 Buchungen
(1) Buchungen der o.g. Angebote finden durch telefonische oder schriftliche Verabredungen statt.
(2) Die Buchung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten Honorars.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
(1) Das Honorar wird sofort nach Rechnungsstellung fällig.
(2) Die Zahlung des Honorars erfolgt auschließlich durch Überweisung, auf das in der Rechnung angegebene Konto.
(3) Auf Wunsch wird im Vorfeld ein Angebot erstellt.
§ 4 Rücktritte von Buchungen
(1) Rücktritte von Veranstaltungen sind kostenfrei möglich, wenn diese schriftlich (Post, Email) bis zu 2 Wochen vor Beginn erfolgen.
(2) Rücktritte von Beratungen sind kostenfrei möglich, wenn diese 24 Stunden vorher schriftlich (Post, Email) oder mündlich (Telefonat) abgesagt werden.
(3) Die Selbstbehauptungkurse "Bärenstark & Igelschlau" werden zunächst unverbindlich termiert. Kosten entstehen zum Start des Trainings.
(4) Bei Rücktritten zu einem späteren Zeitpunkt wird die volle Gebühr fällig.
§ 5 Rücktritt des Veranstalters
(1) "SBBT.sicher beraten betreuen trainieren" ist berechtigt, im Einzelfall von der Durchführung eines Angebotes kurzfristig zurückzutreten
* aus Gründen der höheren Gewalt (z.B. Sturm, Streik, Katastrophen)
* und in Fällen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich machen (z.B. kurzfristige Erkrankung des Dozenten, Autopanne).
(2) In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte vollständig erstattet. Weitere Ansprüche oder Entschädigungen werden grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 6 Haftung / Versicherungen
Jeder Teilnehmer trägt für sich und seine Handlungen während der Veranstaltung und Beratung die volle Verantwortung. Für Personenschäden und sonstigen Schäden, welche den Veranstaltungsteilnehmenden im Zusammenhang mit der Veranstaltung und Beratung entstehen, haftet der Veranstalter nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung von Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände wird jede Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 9 Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der oben genannten Regelungen ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit für alle anderen Regelungen weiterhin uneingeschränkt in Kraft.